Von der Gebäudehülle bis zu erneuerbaren Energien – wir erklären dir, welche Nachweise beim Neubau nach GEG erforderlich sind, wie sie erstellt werden und warum sie für deinen Bauantrag unverzichtbar sind.
Bei einem Neubau muss bereits im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachgewiesen werden, dass das Gebäude einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Dies schreibt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.
Im sogenannten Bilanzierungsverfahren berechnen wir die Gebäudehülle und unter Berücksichtigung der Anforderungen hinsichtlich „erneuerbarer Energien“ schlagen wir euch auch gern geeignete Heizsysteme vor.
Im Anschluss an das Bilanzierungsverfahren erhaltet ihr alle erforderlichen Nachweise zum Einreichen.