Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Energie

Alle Energieausweise: offiziell und rechtlich abgesichert

Ein Energieausweis liefert die rechtlich vorgeschriebenen Nachweise für Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes. Wir erklären dir die Unterschiede und stellen den passenden Ausweis rechtssicher aus.

ENERGIEAUSWEISE

Sicher und schnell zum neuen Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, schreibt für (fast) alle beheizten Gebäude Energieausweise vor. Bei Verkauf oder Vermietung müssen diese vorgelegt werden. Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensembles oder denkmalgeschützten Bereichen fallen nicht unter die Ausweispflicht.

Übrigens, ein offizieller Energieausweis darf nur durch einen ausgewiesenen Energieberater ausgestellt werden.

Welchen Energieausweis benötigst du?

Wenn du ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchtest, benötigst du:

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: der Unterschied

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten- und Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und ist meist die günstigere Variante. Der Bedarfsausweis bewertet dagegen Bausubstanz und Anlagentechnik unabhängig vom bisherigen Heizverhalten der Bewohner – deshalb ist er bei kleineren, unsanierten Altbauten mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 vorgeschrieben.

Gültigkeit und Pflichtangaben

Ein Energieausweis ist zeitlich befristet gültig. Wer eine Immobilie über Portale oder Anzeigen bewirbt, muss zudem bestimmte Angaben aus dem Ausweis nennen – wird das versäumt, drohen Bußgelder.

INFO FÜR HAUSBESITZER

Du möchtest verkaufen oder vermieten?

Dann benötigst du bereits bei der ersten Besichtigung einen Gebäudeenergieausweis und erfüllst ohne großen Aufwand die gesetzlichen Vorschriften. Erstellt wird ein sogenannter Bedarfsausweis, bei dem die Bausubstanz und Heizungsanlage eines Gebäudes berücksichtigt werden