Berechnen Sie in einer Minute Ihren voraussichtlichen KfW-Zuschuss (Programm 458) nach den neuen Förderbedingungen – und sehen Sie, warum sich schnelles Handeln lohnt.
Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähiger Höchstbetrag sinken ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr. Bei sonst gleichen Angaben entwickelt sich Ihr Zuschuss so:
| Antragszeitraum | Klimabonus | Max. förderf. Kosten (1. WE) | Ihr Zuschuss | Veränderung ggü. heute |
|---|
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Förderbedingungen und Ihrer Angaben – keine Zusage, keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die KfW (Merkblatt 458); ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung ist von der Verfügbarkeit der Bundesmittel abhängig. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen; eine Haftung für Schäden oder entgangene Förderung aus der Nutzung dieses Rechners ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der ab 2027 geplante Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen ist noch nicht in Kraft und hier nicht berücksichtigt.