Ein Energieausweis ist mehr als ein Formular für die Schublade: Er ist gesetzlich vorgeschrieben, muss im Inserat auftauchen und wird in Kürze europaweit neu skaliert. Der Überblick über Fristen, Pflichten und die anstehende Reform.
Zehn Jahre Gültigkeit – keine Verlängerung möglich
Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach Ablauf ist nur eine Neuausstellung zulässig.
Fünf Pflichtangaben im Inserat
Wer eine Immobilie über Portale, Zeitungsanzeigen oder andere kommerzielle Medien bewirbt, muss bereits im Inserat fünf Angaben aus dem Energieausweis nennen (§ 87 GEG):
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Energiekennwert (Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a))
- wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse
Bußgeld bis 10.000 Euro
Fehlen diese Angaben, wird der Ausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder enthält er falsche Angaben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 108 GEG sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro pro Verstoß möglich.
Stand: 15.07.2026 – Angaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), Änderungen vorbehalten.
Neue EU-weit einheitliche Skala von A bis G
Im Zuge der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ist eine Vereinheitlichung der Energieeffizienzskala auf eine EU-weite Skala von A bis G vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung für Wohngebäude und der Zeitpunkt der nationalen Umsetzung stehen zum Redaktionszeitpunkt noch nicht fest. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit gültig.
Stand: 15.07.2026 – Regelungen sind Teil des Gebäudemodernisierungsgesetzes und treten gestaffelt in Kraft; Details und Zeitpunkt vor Veröffentlichung prüfen.
FAQ
Muss ich meinen alten Energieausweis wegen der EU-Reform neu ausstellen lassen?
Nein. Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer regulären zehnjährigen Laufzeit gültig.
Gilt die Bußgeldregelung auch für Makler?
Ja, die Pflicht zu den Angaben im Inserat trifft auch Immobilienmakler, wenn sie die Anzeige verantworten.
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst in der Immobilie wohnen bleibe?
Nein. Die Pflicht greift erst bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing.
Mehr über Energieausweise erfahren: Energieausweis erstellen lassen
Stand: 15.07.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen (z. B. KfW, BAFA, Gesetzgeber) zum jeweiligen Zeitpunkt. Alle Angaben ohne Gewähr.