Heizungsförderung 2026: Neue KfW- und BAFA-Konditionen im Überblick

Zum 21. Juli 2026 passt die KfW die Heizungsförderung (Programm 458) an. Gleichzeitig bleibt die BAFA-Förderung für die Optimierung bestehender Heizungen ein eigenständiger Förderweg. Wir bringen beides zusammen.

Stand: 15.07.2026 – Angaben laut KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026, Änderungen bis Inkrafttreten am 21.07.2026 vorbehalten.

Übergangsfrist bis 20. Juli 2026 beachten

In der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) erstellt werden. Wer bereits eine BzA hat, muss den Antrag bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr stellen, um die bisherigen, meist höheren Konditionen zu sichern. Bereits gestellte oder bewilligte Anträge bleiben davon unberührt (Vertrauensschutz).

KfW 458 – was sich zum 21. Juli ändert

  • Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten; gefördert wird künftig nur der Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung.
  • Maximal förderfähige Kosten sinken für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent.
  • Effizienzbonus (bisher 5 %) und Emissionsminderungszuschlag (bisher 2.500 €) entfallen.
  • Einkommensbonus wird dreistufig: 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €) – ergänzt um einen neuen Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 €.
  • In der Kombination sind für einkommensschwächere Familien bis zu 80 Prozent Förderquote möglich, bisher lag die Obergrenze bei 70 Prozent.

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung bleibt eigenständig

Der hydraulische Abgleich und weitere Optimierungsmaßnahmen wie Pumpentausch oder die Einstellung der Heizkurve werden über das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert – getrennt von der KfW-Heizungsförderung für den kompletten Heizungstausch. Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf 20 Prozent. Bei Einzelmaßnahmen im Rahmen eines iSFP steigt außerdem die förderfähige Kostenobergrenze von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist unter anderem, dass die bestehende Heizungsanlage mindestens zwei Jahre alt ist und der hydraulische Abgleich nach dem sogenannten Verfahren B durchgeführt wird – seit 2023 die verbindliche Berechnungsmethode für die BEG-Förderung.

Pflicht zum hydraulischen Abgleich in größeren Gebäuden

Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und wassergeführter Heizung schreibt § 60c GEG einen hydraulischen Abgleich vor: bei Anlagen, die nach Oktober 2009 eingebaut wurden, spätestens 15 Jahre nach Einbau, bei älteren Anlagen spätestens bis zum 30. September 2027. Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht keine gesetzliche Pflicht – dort ist der hydraulische Abgleich freiwillig, aber Voraussetzung für die Förderung.

FAQ

Verliere ich meine Förderung, wenn ich erst nach dem 21. Juli beantrage?

Nein, du bekommst weiterhin eine Förderung – nur zu den ab dann geltenden, angepassten Konditionen.

Betrifft die KfW-Änderung auch die BAFA-Heizungsoptimierung?

Nein, das sind zwei getrennte Förderwege. Die BAFA-Sätze für Heizungsoptimierung sind von der KfW-Anpassung nicht direkt betroffen.

Was ist der größte Hebel bei der Förderung?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Er erhöht sowohl den Fördersatz als auch die förderfähige Kostenobergrenze bei BAFA-Einzelmaßnahmen.

Mehr erfahren: Heizungsförderung vor Beauftragung prüfen · Heizungsoptimierung prüfen · hydraulischen Abgleich durchführen lassen


Stand: 15.07.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen (z. B. KfW, BAFA, Gesetzgeber) zum jeweiligen Zeitpunkt. Alle Angaben ohne Gewähr.

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