Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) firmiert. Für Eigentümer, die eine Heizungserneuerung planen, ändert sich damit die rechtliche Grundlage – wir ordnen ein, was das konkret bedeutet.
Stand: 15.07.2026 – Angaben laut Bundestag-Dokumentation vom 10.07.2026; Inkrafttreten und Detailregelungen standen zum Redaktionszeitpunkt noch nicht final fest.
Was sich ändert
- Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben (§§ 71 und 72 GEG), entfällt.
- Das Gesetz soll voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2026 in Kraft treten.
- Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen (sogenannte Biotreppe).
Was unverändert bleibt
- Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen ohne gesetzlichen Zwang weiterlaufen; eine generelle Austauschpflicht gibt es nicht.
Was das für deine Heizungserneuerung bedeutet
Mehr Technologieoffenheit bedeutet nicht automatisch, dass jede Heizung für jedes Gebäude wirtschaftlich sinnvoll ist. Welches System sich für dein Haus wirklich rechnet, bleibt eine Frage der individuellen Beratung – siehe dazu unsere Seite Heizungserneuerung planen.
FAQ
Muss ich jetzt meine funktionierende Heizung austauschen?
Nein. Das GModG führt keine neue Austauschpflicht für Bestandsheizungen ein.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nach der beschlossenen Novelle nicht mehr – die entsprechenden Paragrafen (§§ 71, 72 GEG) werden gestrichen.
Darf ich weiterhin eine Öl- oder Gasheizung einbauen?
Grundsätzlich ja. Ab 2029 gilt jedoch ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe.
Mehr über Heizungserneuerung erfahren: Heizungserneuerung planen
Stand: 15.07.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen (z. B. KfW, BAFA, Gesetzgeber) zum jeweiligen Zeitpunkt. Alle Angaben ohne Gewähr.